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   BGH, 18.03.1983 - 3 StR 49/83   

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BGH, 18.03.1983 - 3 StR 49/83 (https://dejure.org/1983,1694)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1983 - 3 StR 49/83 (https://dejure.org/1983,1694)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1983 - 3 StR 49/83 (https://dejure.org/1983,1694)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Annahme von Freiwilligkeit der Ablegung eines Geständnisses bei einer Verhaftung im Rahmen einer Strafmilderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 323
  • StV 1983, 203
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.02.1977 - 3 StR 498/76

    Freiwillige Aufgabe einer geheimdienstlichen Tätigkeit - Bedeutung des Wortes

    Auszug aus BGH, 18.03.1983 - 3 StR 49/83
    Entscheidend ist vielmehr, ob der Täter davon ausgeht, er könne sein Wissen, wenn er schweige, vor den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbeamten weiter geheimhalten, oder ob er - etwa aufgrund der Vorhalte der ihn verhaftenden und vernehmenden Beamten - zu dem Eindruck gelangt, daß weiteres Schweigen zwecklos ist (vgl. BGHSt 27, 120, 124).
  • BGH, 26.08.2020 - 2 StR 197/20

    Strafmilderung oder Absehen von Strafe (Offenbaren von Täterwissen:

    Weder Angst vor Bestrafung (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 1983 - 3 StR 49/83, NStZ 1983, 323) noch Offenbarung auf Zureden oder Drängen eines Vernehmenden (BGH, Beschluss vom 20. Juni 1990 - 3 StR 74/90; vgl. auch Weber, BtMG, 5. Aufl., § 31 Rn. 71) schließen die Anwendbarkeit grundsätzlich aus.
  • BGH, 20.06.1990 - 3 StR 74/90

    Betäubungsmittel - Unerlaubte Einfuhr - Wesentlicher Aufklärungserfolg - Angaben

    Zwar hat der Senat - und hieran hat sich das Landgericht ersichtlich orientiert - in Anlehnung an die Rechtsprechung zur tätigen Reue in Fällen geheimdienstlicher oder landesverräterischer Agententätigkeit (BGHSt 27, 120, 124) entschieden, daß es für die Freiwilligkeit im Sinne des § 31 BtMG darauf ankomme, ob der Täter davon ausgehe, er könne sein Wissen, wenn er schweige, vor den Ermittlungsbehörden weiter geheim halten, oder ob er zu dem Eindruck gelange, daß weiteres Schweigen zwecklos sei (BGH NStZ 1983, 323).
  • BGH, 23.08.1989 - 3 StR 205/89

    Aufklärungsrüge hinsichtlich der Anwendung des § 31 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz

    Er hat damit möglicherweise freiwillig (vgl. BGH NStZ 1983, 323) wesentlich zur weiteren Tataufdeckung beigetragen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.03.1983 - 5 Ss (OWi) 77/83 - 69/83 I   

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OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.03.1983 - 5 Ss (OWi) 77/83 - 69/83 I (https://dejure.org/1983,3163)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. März 1983 - 5 Ss (OWi) 77/83 - 69/83 I (https://dejure.org/1983,3163)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 323
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